Während sich der Präsident der Bundesnetzagentur klar für eine ausdrückliche Zulassung einer SchuKo Steckdose für den Anschluss eines Balkonkraftwerks ausspricht (Das entsprechende Schreiben hier im Original: Bundenetzagentur fordert verbindliche Genehmigung von SchuK), verharrt der VDE weiterhin in seiner Klientel-Politik:
Nur eine „sichere“ Einspeisesteckdose kann einen zuverlässigen Betrieb eines Balkonkraftwerks ermöglichen, installiert natürlich von einem Fachbetrieb.
Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
Dass ein Anschluss über SchuKo und eine normale Außensteckdose nicht verboten ist, können sie aber auch nicht leugnen:
Der Entwurf der neuen Produktnorm greift das Thema Stecker nochmals auf und legt dar, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anschluss-Art sicher zu gestalten. Zudem befasst sich ein informativer Anhang mit dem häufig genutzten Schuko-Stecker, der derzeit weder erlaubt noch verboten ist, um diese Grauzone innerhalb der Kommentierungsphase fachlich zu beraten und aufzulösen.
Den ganzen Text gibt es hier:
Balkonkraftwerke: Erster Entwurf für VDE Produktnorm liegt vor
Leider greifen einige Stromnetzbetreiber die Empfehlung zur Verwendung einer Einspeisesteckdose auf und erheben sie zur verpflichtenden Vorgabe. Manche fordern gar eine besondere Anschlussform inklusive deren Installation durch einen Fachelektriker, den sie in Einzelfällen sogar vorgeben und deren Umsetzung sie sich zu überprüfen vorbehalten. Wenn nicht drohen sie mit „Netzabschaltung“.
Einen Lichtblick zumindest bietet auch die VDE:
Als Zielmarke für die finale Produktnorm steht aktuell Ende 2023 im Raum – wobei in diesem Fall keine ungeplanten Verzögerungen auftreten dürfen. „Und wir können beruhigen: Bis dahin im Markt befindliche Geräte werden von der Produktnorm nicht betroffen sein und können weiter betrieben werden,“ so Nollau.